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97.50 Franken – und ich würde es wieder tun.

Heute ist unsere Geschichte in der Thurgauer Zeitung erschienen.

Angefangen hat alles mit einer offenen Rechnung über gerade einmal CHF 97.50 + MwSt.

Rein wirtschaftlich hätte ich diese Rechnung längst abschreiben müssen. Mahnungen, Betreibung, Fortsetzungsbegehren, Konkursandrohung und am Schluss sogar der Gang vors Gericht – der Aufwand stand in keinem Verhältnis zum Betrag.

Aber irgendwann ging es nicht mehr um die 97.50 Franken.

Wir Handwerker kaufen Material, bezahlen unsere Mitarbeitenden und erbringen unsere Leistung. Dann darf es nicht zum Geschäftsmodell werden, Rechnungen einfach nicht zu bezahlen und darauf zu hoffen, dass der Gläubiger irgendwann aufgibt.

Als ich im Betreibungsregister Forderungen von rund CHF 44’000.– gesehen habe, war für mich klar:

Jetzt ziehe ich das durch. Bis zum Schluss.

Und ich würde es wieder tun.

Gleichzeitig hat mir dieser Fall gezeigt, dass unser Betreibungs- und Konkursverfahren für Gläubiger einfacher, transparenter und digitaler werden muss.

Denn am Ende darf nicht derjenige profitieren, der nicht bezahlt.

Eine erbrachte Leistung hat einen Wert. Und eine Rechnung gehört bezahlt. Punkt.

Danke an Ida Sandl und die Thurgauer Zeitung, dass dieses Thema aufgegriffen wurde.

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